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Das Bundesgericht gab einem Syrer Recht, der in Romanshorn nicht eingebürgert wurde
Keystone/Cyril Zingaro
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Bundesgericht pfeift Romanshorn zurück

Die Stadt Romanshorn muss einen Syrer noch doch einbürgern. Das hat das Bundesgericht in Lausanne entschieden. Die Einbürgerungskommission habe das Grosse Ganze aus den Augen verloren, lautet die Begründung der Bundesrichter.

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Weiter in der Sendung:

  • Die Grünen und Grünliberalen liebäugeln im Thurgau schon länger mit Wahlen in den Regierungsrat. Wie haben sich die Vorzeichen nach den eidgenössischen Wahlen verändert?
  • Die Künstliche Intelligenz spielte im Wahlkampf bereits vereinzelt eine Rolle. Wie wird KI unser Leben künftig beeinflussen?

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