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Busse für zwei Impfverweigerer
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Busse für zwei Impfverweigerer

Das Innerrhoder Kantonsgericht hat heute zwei Bauern zu einer Busse verurteilt, weil sie vor zwei Jahren ihre Kühe nicht gegen die Blauzungenkrankheit geimpft hatten. Damit hob das Kantonsgericht den Freispruch des Bezirksgerichts auf. Die Bauern hatten ihre Tiere aus Angst vor Nebenwirkungen nicht geimpft. Das Kantonsgericht befand, der Impfzwang des Bundes habe auch für sie bestanden.

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