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Dritter Anlauf für Einbürgerungsgesetz
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Dritter Anlauf für Einbürgerungsgesetz

Die Vernehmlassung zum neusten Anlauf für ein Bürgerrechtsgesetz im Kanton St. Gallen zeigt: die Parteien sind mehr oder weniger zufrieden. Bereits beschlossene Sache sind die Einbürgerungsräte, die künftig über Einbürgerungen entscheiden. Umstritten bleiben die Einbürgerungskriterien, wie Wohsitzdauer oder die geforderten Sprachkenntnisse. Das Gesetz wird im Frühling vom Kantonsparlament beraten.

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