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Eigentümer muss Baufehler melden
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Eigentümer muss Baufehler melden

In der Tiefgarage des St. Galler Stadions wurden nicht einmal zwei Jahre nach der Eröffnung Risse entdeckt. Einsturzgefahr bestehe aber keine, heisst es bei den Verantwortlichen. Solche Baufehler können vorkommen, heisst es beim Unternehmen, das das Stadion gebaut hat. Es sei jedoch an den Eigentümern der Arena, den Bau zu kontrollieren und diese Baufehler zu melden.

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