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Erfolg für Walzenhauser Antennengegner

Nachdem das Bundesgericht dem Initiativkomitee teilweise recht gab, wurde der Fall an das Obergericht zur neuen Beurteilung zurückgewiesen. Auf Grund des Bundesgerichtsurteils schwenkte das Obergericht nun um und erklärte die Initiative «Kein Mobilfunk auf öffentlichem Grund» für gültig.

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* Kreuzlingen gewinnt zum dritten Mal in Folge die Velo-Challenge Cyclomania.

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