Erster Nackt-Wanderer vor Gericht
Ein 46-jähriger musste sich gestern vor dem Ausserrhoder Kantonsgericht verantworten. Er wurde gebüsst, weil er bei Herisau nackt gewandert war. Die Busse hat er nicht akzeptiert. Vor Gericht legte ein Kollege des Angeklagten dar, wieso er die Busse für ungerechtfertigt hält. Das Strafgesetz sei kein Moral-Kodex und sage deshalb nichts über Anstand aus. Er fordert einen Freispruch. Das Verhöramt verlangt nach wie vor eine Busse von 100 Franken.
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