· Der Kanton Thurgau lockert die Bewilligungspflicht für Solaranlagen.
· Die Glarner Regierung will bei vom Wolf verletzten oder gerissenen Tieren 80 Prozent des Tierwertes dem Halter auszahlen.
Das Bundesverwaltungsgericht hatte über den Fall eines Mannes zu entscheiden, der sich an den Farbwechseln auf Bildschirmen in Zügen der Rhätischen Bahn stört. Dort werden Nachrichten und Werbung gezeigt. Das Gericht hat entschieden, dass dies ein Fall für das Bundesamt für Verkehr sei.
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