Freispruch für Nacktwanderer
Der erste Nacktwanderprozess endet mit einem Freispruch. Das Ausserrhoder Kantonsgericht hat den 46-jährigen nicht wegen unanständigem Benehmen verurteilt. Die Verfahrenskosten von knapp 2000 Franken übernimmt die Staatskasse.
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