Geldgeschenk für Gemeinden
Mit dem V. Nachtrag zum Ergänzungsleistungsgesetz will der Kanton die Gemeinden bei den Ergänzungsleistungen entlasten. Die politischen Gemeinden müssen in Zukunft nur noch die Verwaltungskosten für die Sozialversicherungs-Zweigstelle tragen. Für den Kanton entsteht dadurch eine Mehrbelastung von 22.5 Millionen. Deshalb untersteht dieser Nachtrag dem obligatorischen Finanzreferendum. Die Vorlage war im Kantonsrat nicht umstritten.
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