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Gemeinden sollen über Fumoirs entscheiden

Auch im Kanton Thurgau gilt ab dem ersten Mai das Bundesgesetz zum Schutz vor Passivrauchen. Die Regierung überlässt es dabei den Gemeinden, über die Einzelheiten wie die maximale Grösse eines Fumoirs oder die Beschaffenheit der Lüftungen zu entscheiden.

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