Das sei für die kantonale Steuerverwaltung und die Gemeinden einfacher und effizienter.
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Im Kanton Thurgau muss in Zukunft jede Gemeinde dem Kanton für jede Steuererklärung fünf Franken abliefern. Der Grund: die Steuerunterlagen und sämtliche Belege aller natürlichen Personen werden vom Kanton eingescannt.
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Das sei für die kantonale Steuerverwaltung und die Gemeinden einfacher und effizienter.
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