In Graubünden können ältere sogenannte Vor-Erbbezüge nicht, wie geplant, besteuert werden. Weil normale Erbbezüge seit 2008 für direkte Nachkommen steuerfrei sind, sieht das Bündner Verwaltungsgericht darin eine krasse und nicht gerechtfertigte Ungleichbehandlung von Erben. Ob der Kanton das Urteil ans Bundesgericht weiterzieht, ist offen.
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Gerichtsurteil könnte Bündner Kantonskasse 30 Mio. kosten
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