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Graubünden zieht wegen dem Wolf vor Gericht

Der Kanton Graubünden ist nicht damit einverstanden, dass vom Stagias-Rudel keine und vom Beverin-Rudel der Leitwolf nicht geschossen werden darf. Das hat das Bundesamt für Umwelt entschieden. Das Bundesverwaltungsgericht soll diese Entscheide nun überprüfen.

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