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Innerrhoden regelt Kredite für Hochbauten

Die Standeskommission hat sich einlässlich mit der Frage befasst, in welchem Zeitpunkt und auf welcher Projektstufe künftig Baukredite beim Grossen Rat oder von der Landsgemeinde eingeholt werden sollten. Die Vorgehensweise ist im Kanton Appenzell I.Rh. nicht näher geregelt. In der Vergangenheit wurden denn auch verschiedene Wege praktiziert: Während der Baukredit für den Umbau des Buherre Hanisefs auf der Grundlage eines ausgearbeiteten Projekts beantragt wurde, ist der Kredit für die Sanierung des Gymnasiums anhand einer Konzeptstudie eingeholt worden. Um im ganzen Verfahren die Vergleichbarkeit und die Verlässlichkeit zu erhöhen, soll künftig nach Möglichkeit immer das gleiche Vorgehen gewählt werden. Mit dieser Vorgehensweise können insbesondere unnötige Fehlplanungen vermieden werden. Damit wird das Risiko umgangen, dass fertig geplante, zur Ausführung bereite Bauvorhaben vom Stimmvolk aufgrund von Architekturdetails abgelehnt werden.Mit diesem neuen Modell wird bei einem Bauvorhaben im Hochbau anhand des Betriebskonzepts und des Raumprogramms eine Machbarkeits- und Volumenstudie sowie gestützt darauf ein Kostenvoranschlag erstellt, mit welchem im Grossen Rat und gegebenenfalls anschliessend an der Landsgemeinde ein Verpflichtungskredit eingeholt wird. Erst nach der Gutheissung des Kredites wird ein Architekturwettbewerb für die Realisierung der geplanten Hochbaute durchgeführt. (mgt)

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