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Kein flächendeckendes Feuerwerksverbot im Kanton St. Gallen

Im Kanton ist das Abbrennen von Feuerewerk nicht per se verboten. Die nächste Lagebeurteilung erfolgt erst nach dem 1. August. Die Städte Wil und Altstätten haben jetzt allerdings ein Feuerwerksverbot verfügt. Die Kantone Thurgau und Glarus haben ein flächendeckendes Feuerwerksverbot ausgesprochen.

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