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Kein käuflicher Sex in der Wohnzone

Die Umnutzung einer Liegenschaft in einen Erotikbetrieb ist in der reinen Wohnzone nicht zulässig. Das hat das St. Galler Verwaltungsgericht entschieden. Mit dem Urteil stützt das Gericht einen Entscheid des Baudepartements, das erotische Dienstleistungen in einer St. Galler Villa verboten hat.

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* Die Region St. Gallen-Bodensee soll zum «Metropolitanraum» werden.

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