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Symbolbild Abstimmungsurne
Keystone / Gian Ehrenzeller
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Keine politischen Rechte für schwer beeinträchtigte Menschen

Ein Teil des Thurgauer Parlaments wollte per Motion die politischen Rechte für Menschen mit schwerer geistiger oder psychischer Beeinträchtigung stärken. Auch Menschen unter vollständiger Beistandschaft sollen im Kanton abstimmen und wählen dürfen. Im Grossen Rat war aber eine Mehrheit dagegen.

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