An der Landsgemeinde im Kanton Glarus wurde das Ladenschlussgesetz abgeschafft. Einschränkungen an Sonn- und Feiertagen gibt es nur noch im Ruhetagsgesetz. Der zweite Schwerpunkt war die Totalrevision des Steuergesetzes. Regierung und Landrat setzten sich durch.
Inhalt
Landsgemeinde Glarus: Ladenschlussgesetz, Steuergesetz
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