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- Gegen die beiden Polizisten der St. Galler Stadtpolizei, die bei einem Einsatz im September in einer Wohnung einen Mann erschossen haben, darf ein Verfahren eröffnet werden.
Der St. Galler Stadtrat hat darauf verzichtet, einen bestimmten Perimeter für die Maskenpflicht festzulegen. Er ruft aber dazu auf, in der Öffentlichkeit generell eine Maske zu tragen. Für den Vollzug der Covid-Verordnung ist die Stadtpolizei zuständig.
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