Zum Inhalt springen

Header

Audio
Mitbringen von «Pyros» ins Stadion nicht strafbar
abspielen. Laufzeit 20 Minuten 6 Sekunden.
Inhalt

Mitbringen von «Pyros» ins Stadion nicht strafbar

Die St. Galler Staatsanwaltschaft reagiert mit Unverständnis auf ein Urteil des Kreisgerichts. Das Gericht hat sechs Basler Fussballfans freigesprochen. Diese hatten versucht, in ihren Unterhosen «Pyros» ins Stadion zu schmuggeln. Dafür wurden sie im Schnellverfahren verurteilt.

Download

Das Kreisgericht hebt das Schnellurteil auf, da das Mitführen von Pyros an sich nicht strafbar sei. Das Urteil sei realitätsfremd, findet der St. Galler Staatsanwalt und geht in die Berufung.

Weitere Themen:

  • Sonisphere Festival in Jonschwil versinkt im Schlamm
  • Keine Transporte mehr von Gästen aus der Schweiz - Konstanzer Taxiunternehmer sind verärgert
  • Der Bündner Bär verhält sich unauffällig

Einzelne Beiträge

Mehr von «Regionaljournal Ostschweiz»