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St. Gallen soll Einbürgerungsfrist deutlich senken

Im neuen Bürgerrechtsgesetz des Bundes sind nur noch kantonale Wohnsitzfristen von zwei bis fünf Jahren vorgesehen. Die Kantone Thurgau und St. Gallen müssen ihre Bestimmungen anpassen: Der Kanton St. Gallen, der bisher acht Jahre verlangte, gibt nun einen Gesetzesnachtrag in die Vernehmlassung.

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