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Der St. Galler Kantonsrat will, dass Personen mit Wohnsitz in der Schweiz und Arbeitsplatz in Liechtenstein weiterhin Einzahlungen in die Säule 3a von den Steuern abziehen können. Mit einer Gesetzesänderung in Bern soll dies trotz einer Weisung der Eidgenössischen Steuerverwaltung möglich bleiben.
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