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St. Galler Regierung entscheidet

Die St. Galler Regierung will nun selbständig über sechs hängige Einbürgerungsverfahren entscheiden. Dabei handelt es sich um Personen aus den Gemeinden Rheineck und Oberriet, deren Verfahren sich über fünf bis sechs Jahre hinziehen. Dieser Schritt war dem Kanton vom Bundesgericht verordnet worden und er soll, laut der zuständigen Departementschefin Kathrin Hilber, die Ausnahme bleiben.

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