Strahlengrenzwert für Handyantennen bleibt
Der Strahlengrenzwert durch Natelantennen wird im Fürstentum Liechtenstein nicht gesenkt. Eine Initiative von Wirtschaftsverbänden, die den gleichen Grenzwert wie in der Schweiz verlangte, wurde deutlich angenommen. Damit wird ein Entscheid des Liechtensteiner Parlaments aus dem Jahr 2008 umgestossen. Der Landtag wollte den Strahlengrenzwert für Natelantennen auf einen Zehntel reduzieren.
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