Thurgau verschärft Auflagen für Streptomycin-Einsatz
Der Kanton Thurgau verschärft seine Auflagen für den Einsatz von Streptomycin gegen die Pflanzenkrankheit Feuerbrand: Neu dürfen die Bauern ihre Bäume noch zwei Mal spritzen - ein Mal weniger als noch 2009. Ausserdem müssen sie nach dem Versprühen des Antibiotikums 75 Tage warten, bis sie das Obst ernten. Mit diesen neuen, verschärften Auflagen möchte der Kanton verhindern, dass Streptomycin in den Honig gelangt.
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