Thurgau will Ärzten passive Stebehilfe erlauben
Ärzte sollen im Thurgau entscheiden können, ob todkanke Patienten, die nicht mehr urteilsfähig sind, noch lebenserhaltende Massnahmen erhalten oder nicht. Das will der Grosse Rat im neuen Gesundheitsgesetz verankern. Für ein Verzicht müssen jedoch gewisse Bedingungen erfüllt sein, so darf beispielsweise keine Aussicht auf Besserung bestehen. Sandra Schönenberger hat mit dem CVP-Kantonsrat und Kinderarzt Ueli Müller und mit SP-Kantonsrat Bernhard Wälte darüber gesprochen, was das nun für sie als Ärzte bedeutet. Als erstes wollte sie von Bernhard Wälte wissen, was das nun für die Bürger heisst.
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