Ausserdem werden private Arbeitgeber entlastet, wenn sie einen Ausgesteuerten beschäftigen, denn die Anstellung erfolgt über einen Personalverleih. Die Massnahmen treten in Kraft, wenn die Arbeitslosigkeit drei Monate hintereinander über 4% liegt. Dies war im Januar das erste Mal der Fall. Das Geld für diese zwei Massnahmen nimmt der Kanton aus dem Arbeitsmarktfonds.
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