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Gemäss dem Gerichtspräsidenten des Bezirksgerichts Arbon konnte der mutmassliche Tierquäler von Hefenhofen in den Hauptanklagepunkten nicht verurteilt werden, weil die gesammelten Beweise der Staatsanwaltschaft sich als ungültig erwiesen. Thurgauer Kantonsparlamentarier sind schockiert.
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