Thurgauer Regierung will bei Kantonalbank das Sagen haben
Die Thurgauer Kantonalbank soll künftig nicht mehr vom Grossen Rat, sondern von der Kantonsregierung beaufsichtigt werden. Ausserdem kann die Regierung zusammen mit dem Bankrat eine Eigentümerstrategie entwickeln. Der Bankrat wird weiterhin durch das Parlament gewählt. Zur Auswahl stehen aber nur Personen, welche die Regierung vorschlägt. Ausserdem soll die Bank neu eine Abgeltung für die Staatsgarantie leisten. Das Parlament berät noch in diesem Jahr über das neue Kantonalbankgesetz.
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