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Tierschützer Kessler blitzt vor Bundesgericht ab

Der Thurgauer Tierschützer Erwin Kessler muss wegen Ehrverletzung und Beleidigung gegenüber dem Freiburger Regierungsrat Pascal Corminboeuf eine Strafe von 45 Tagessätzen bezahlen. Das Schweizerische Bundesgericht bestätigte ein entsprechendes Urteil der Freiburger Justiz.Der Präsident des Vereins gegen Tierfabriken muss sich zudem mit 4000 Franken an den Gerichtskosten beteiligen. Der Thurgauer Kessler hatte den Vorwurf erhoben, Corminboeuf habe das Tierschutzgesetz mehrfach verletzt. Deshalb sei ihm die Wiederwahl zu verweigern. Corminboeuf hatte gegen den Vorwurf im Oktober 2006 Ehrverletzungsklage erhoben. Kessler focht die Kompetenz der Freiburger Justizbehörde mehrmals an und zog den Fall bis vor das Bundesgericht.

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