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Urteil gegen ex-Präsidenten des FC Wil: Zuchthaus und Rückzahlungsforderung

Das Kreisgericht St. Gallen hat heute den ex-Präsidenten des Fussballclubs Wil zu fünf Jahren Zuchthaus verurteilt wegen gewerbsmässigem Betrug. Andreas Hafen hat als Bankangestellter der Grossbank UBS, in der Zeit von 1991 bis 2002, über 50 Millionen Franken veruntreut. Dieses Geld muss er laut Urteil zurückzahlen. Diese Forderung kann Andreas Hafen kaum je erfüllen.

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