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05.05.2026, 12:03 Uhr Urteil: St. Galler Regierung muss Pflegeheimkosten nicht anpassen

Die Finanzierung von Pflegeheimen im Kanton St. Gallen bleibt vorerst unverändert. Der Kanton muss die Pflegeheimkosten somit nicht rückwirkend zum Jahresbeginn erhöhen. Das hat das Bundesgericht entschieden und eine Beschwerde von zwei Pflegeverbänden zurückgewiesen.

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