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Vor Einbürgerung länger im Kanton St. Gallen wohnen

Wer sich in einer Gemeinde im Kanton St. Gallen einbürgern lassen will, muss mindestens acht Jahre im Kanton wohnen. Das schlägt die vorberatende Kommission des St. Galler Kantonsrates vor. Die Regierung hat fünf Jahre vorgeschlagen. Der Vorschlag kommt im April in den Kantonsrat. Das neue St. Galler Bürgerrechtsgesetz soll ab Januar 2011 gelten. Es löst das Dringlichkeitsrecht ab, welches seit 2003 gilt. Neu bestimmt ein Einbürgerungsrat über die Gesuche. Nur umstrittene Gesuche kommen noch vor die Bürgerversammlung.

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