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Brand auf Melchsee-Frutt: Geldstrafen für Hotelleitung

Der Geschäftsführer und der Hoteldirektor des Kurhauses Melchsee-Frutt sind vom Kantonsgericht Obwalden zu bedingten Geldstrafen verurteilt worden. Sie sollen die Brandalarm-Anlage nicht in Stand gehalten haben.

Die weiteren Themen:

* Zentralschweizer Kantone rücken näher zu Zürich
* Die Caritas sucht Wohnungen für Asylsuchende

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