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Bundesgericht stützt Beistandschaft für Luzerner Millionenerben

Ein Luzerner lässt sich von seiner Ehefrau ausnehmen. Die KESB schreitet ein. Der Mann wehrt sich erfolglos bis vor Bundesgericht. Obwohl er nicht psychisch krank ist und ihm die Gutachter nur eine emotionale Abhängigkeit attestieren, darf der Mann nicht mehr selber über sein Geld verfügen.

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Weiter in der Sendung:

* Zuger Kantonalbank legt im ersten Semester deutlich zu.
* Zwei Velofahrerinnen in Cham angefahren und schwer verletzt.

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