· Ab dem 1. Januar 2026 gilt im Kanton Uri für ambulante ärztliche Leistungen ein neuer Arbeitstarif von 88 Rappen pro Taxpunkt. Er ersetzt den bisherigen Tarif von 86 Rappen.
· Unterlagen von Patientinnen und Patienten sollen im Kanton Schwyz statt 70 neu 120 Jahre lang nicht einsehbar sein.