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Das Bundesgericht stützt Kita-Vorschriften in der Stadt Luzern

In Stadtluzerner Kitas muss mindestens eine gut ausgebildete Person arbeiten. Verlangt ist beispielsweise ein Abschluss in Sozial- oder Kindheitspädagogik HF. Gegen diese Auflage hatte sich eine Kita gewehrt – bis vor Bundesgericht. Dieses lehnt die Einwände jedoch ab.

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Weiter in der Sendung:

* Causa Damian Müller: Das Luzerner Kantonsparlament sieht Ämteranhäufungen beim Verwaltungsratspräsidium des Luzerner Kantonsspitals kritisch.
* Ukrainekonferenz auf dem Bürgenstock: Nidwalden rechnet mit Sicherheitskosten von fünf bis zehn Millionen Franken. Wie viel der Bund zahlt, ist noch offen.
* Durchgangsbahnhof Luzern: 8600 Personen haben eine Petition unterschrieben, welche das Bauprojekt unterstützt.

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