Weiter in der Sendung:
* Auslegeordnung zu den Luzerner Kantonsratswahlen am 2. April
* Auslegeordnung zu den Luzerner Kantonsratswahlen am 2. April
Auf der Gruebisbalm an der Südflanke der Rigi kann gebaut werden: Der lange umstrittene Gestaltungsplan sei jetzt rechtskräftig, teilte die Gemeinde Vitznau mit. Somit kann der Unternehmer Paul Schaub mit der konkreten Planung des 120 Millionen Franken teuren Gesundheitszentrums beginnen.
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