Hiflyer-Pilot wegen fahrlässiger Tötung verurteilt
Vier Jahre nach dem tödlichen Hiflyer-Unfall am Verkehrshaus Luzern, hat das Bundesstrafgericht entschieden: Es erachtet den Piloten des Fesselballons als schuldig wegen fahrlässiger Tötung. Er habe sich Unvorsichtigkeiten zu Schulden kommen lassen.
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