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In Uri gibt es neu eine Obergrenze für den Fahrkostenabzug

Der Urner Landrat hat eine Obergrenze für den Fahrkostenabzug festgesetzt: Wer mit dem Auto zur Arbeit pendelt, kann dafür künftig maximal 13'000 Franken in der Steuererklärung abziehen. Damit habe man einen guten Mittelweg gefunden, sagte Finanzdirektor Urs Janett (FDP).

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Weiter in der Sendung:

* Im Kantonsrat Schwyz geben die Löhne für die Kantonalbank-Führung zu diskutieren. 

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