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Kanton Luzern passt Beurteilungskriterien für illegale Bauten an

Gemäss einem Entscheid des Bundesgerichts gilt für illegale Bauten ausserhalb der Bauzone keine Verjährungsfrist mehr. Das heisst: Sie müssen abgerissen werden, auch wenn sie seit über 30 Jahren stehen. Nun müssen der Kanton Luzern und die Gemeinden die Beurteilungspraxis anpassen.

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Weiter in der Sendung:

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