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Kanton Zug kann wieder mehr Gebäude unter Denkmalschutz stellen

Nach einem Entscheid des Bundesgerichts hat der Kanton Zug sein Denkmalschutzgesetz angepasst. Es geht um Baudenkmäler, die jünger als 70 Jahre sind. Diese können wieder geschützt werden, auch wenn die Eigentümer nicht einverstanden sind. Das revidierte Gesetz hatte den Schutz eingeschränkt.

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Weiter in der Sendung:

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