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18.06.2025, 12:03 Uhr Kein Erfolg für Beschwerde zu Residenzen auf dem Bürgenstock

Das Bundesgericht ist auf eine Beschwerde des Bundes zum Bürgenstock-Resort nicht eingetreten. Das Nidwaldner Verwaltungsgericht hatte den Fall an die kantonale Direktion zurückgewiesen. Diese muss mit Auflagen sicherstellen, dass die Residenzen nicht zu gewöhnlichen Ferienwohnungen verkommen.

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Weiter in der Sendung:
· Urner Landrat kommt beim Sparpaket den Gemeinden entgegen.
· Luftqualität in der Stadt Luzern hat Luft nach oben.

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