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Keine Ausnahme für die Bürgenstock-Residenzen

Für den Verkauf der Residenzen auf dem Bürgenstock braucht es eine kantonale Bewilligung. Der Bundesrat hat es abgelehnt, die im katarischen Besitz stehende Immobilie von der Lex Koller auszunehmen. Es bestehe hier kein staatspolitisches Interesse, das eine Ausnahme rechtfertigen würde.

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Weiter in der Sendung: 

* Der Kantonsrat entscheidet: Menschen mit einer Beeinträchtigung sollen im Kanton Zug künftig abstimmen und wählen dürfen, auch wenn sie wegen Urteilsunfähigkeit von einem Beistand betreut werden.
* Der Obwaldner Kantonsrat will mehr Höchstspannungsleitungen in den Boden verlegen.

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