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Beim Umzug in den Kanton Schwyz muss künftig kein Heimatschein mehr hinterlegt werden. Die Einwohnerämter können die Daten im Personenstandregister abrufen. Der Heimatschein wird daher nicht mehr benötigt. Der Schwyzer Kantonsrat hat die Änderung einstimmig gutgeheissen.
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