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Das damals besetzte Haus an der Obergrundstrasse in der Stadt Luzern.
srf
abspielen. Laufzeit 6 Minuten 36 Sekunden.
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Keine Verfahrenskosten für freigesprochene Journalistin

Im Fall eines besetzten Hauses in der Stadt Luzern muss eine Journalistin keine Kosten übernehmen für das Verfahren. Ihr war von der damaligen Eigentümerin der Immobilie vorgeworfen worden, sie habe sich an der Besetzung beteiligt, als sie für die Berichterstattung das Gelände betreten hatte. 

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Weiter in der Sendung: 

  • Trotz rasant steigender Hospitalisationszahlen von Menschen mit Corona: In Luzern macht man sich keine Sorgen.
  • Prominenter Abgang im LUKB-Verwaltungsrat: Vizepräsident Josef Felder gibt sein Amt ab.

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