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Luzern regelt Kindergartenangebot

Die Luzerner Regierung will im Volksschulgesetz das zweijährige Kindergartenangebot verankern. Für Gemeinden wird es obligatorisch, für die Kinder soll aber der Besuch des zweiten Jahres freiwillig bleiben. Neu geregelt wird auch die Elternverantwortung für den Schulbesuch der Kinder. Unter anderem werden sie verpflichtet, an Elternveranstaltungen teilzunehmen, die die eigenen Kinder betreffen. Eine weitere Anpassung betrifft die Ergänzung der Strukturmodelle der Sekundarschule. Beim bestehenden Angebot von drei Modellen muss die Regierung über die Bücher. Der Kantonsrat hatte die Prüfung eines Modells mit altersgemischten Klassen verlangt.

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