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Eine Luzerner Bordellchefin hat sich bei der Rekrutierung von Prostituierten als Menschenhändlerin betätigt. Das Kantonsgericht hat die Schuldsprüche der ersten Instanz bestätigt. Auch das Kantonsgericht spricht die 57-Jährige unter anderem des gewerbsmässigen Menschenhandels schuldig.
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