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Das Bundesgericht serviert einen wegweisenden Entscheid in Sachen Kurzarbeitsentschädigungen
Keystone (Symbolbild)
abspielen. Laufzeit 19 Minuten 38 Sekunden.
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Luzerner Gastro-Unternehmen siegt vor Bundesgericht

In dem Fall geht es um Geld, das die kantonale Arbeitslosenkasse für Kurzarbeit ausbezahlt hat. Im Zentrum steht die Frage, ob ein Unternehmen auch für jene Zeit Geld einfordern kann, während der Angestellte in den Ferien waren. Das nun gefällte Urteil könnte weitreichende Konsequenzen haben.

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Weiter in der Sendung:

  • Im Kanton Nidwalden stehen nächstes Jahr 18.2 Millionen Franken für individuelle Prämienverbilligungen zur Verfügung, 200'000 Franken mehr.
  • Die Besitzerfamilie des Zuger Zurlaubenhofs bietet der Stadt Zug das Anwesen zum Kauf an. Kostenpunkt: 65 Millionen Franken. Der Stadtrat möchte auf das Angebot eingehen.
  • Die Verkehrsbetriebe Luzern (VBL) starten ab kommenden Sonntag einen Pilotbetrieb mit drei neuen Elektrobussen. Sie verkehren auf der Linie 10 zwischen Luzern Bahnhof und Obergütsch.
  • Der CEO des Zentralschweizer Energieunternehmens CKW rechnet vorläufig nicht mit einem Strommangel. Doch müsse der Umbau auf erneuerbare Energiequellen beschleunigt werden, sagt Martin Schwab im Interview.

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