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09.12.2025, 06:31 Uhr Luzerner Regierung will Sterbehilfe in Heimen gesetzlich regeln

Bereits heute lassen Pflegeheime und Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen Sterbehilfe zu. Nun will die Regierung des Kantons Luzern die sogenannte externe Suizidbegleitung in Heimen auch im Gesetz verankern. In Spitälern hingegen soll diese neue Regelung nicht gelten.

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Weiter in der Sendung:
· Luzerner Berufsschullehrerinnen und -lehrer wehren sich gegen die Streichung einer Entlastung für Klassenlehrpersonen im Kantonsbudget für das Jahr 2026.
· Im Kanton Zug soll 2027 ein Testbetrieb mit selbstfahrenden Bussen starten.

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